Was ist ein Abo?

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Als Verbraucher wird man häufig damit umworben: Das Abo. Mit diesem Ausdruck geht stets eine ganze Reihe an Verbindlichkeiten einher. Doch, was genau ist ein Abo und wie wird eine Person zum Abonnenten? Im Folgenden wird eine bündige Übersicht zur Wortbedeutung dargeboten.

Abo-Verträge und Kündigungsfristen

Das Wort „Abo“ ist ein Kürzel des Fachbegriffs „Abonnement“ und entstammt dem französischen Syntagma „s’abonner à quelque chose“ ( „eine wiederkehrende Leistung bestellen“). Auch einer gegenwärtigen Begriffsdefinition zufolge bedeutet ein Abonnement den regelmäßigen Bezug gleichartiger Leistung, meist gegen ein Entgelt, für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Der Bezieher ist dementsprechend der Abonnent.
Die rechtliche Verbindlichkeit entsteht durch den Abschluss eines Abo-Vertrages, der per Post oder E-Mail erfolgen kann. Die Vertragslaufzeit beträgt sehr oft zwölf Monate, kann aber auch kürzer sein. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen können Abos in Deutschland höchstens 24 Monate lang laufen. Die maximale Laufzeit für stillschweigende Verlängerungen beträgt ein Jahr und die maximal mögliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der Laufzeit des Abonnements. Außerordentliche Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, wenn der Vertragspartner zum Beispiel die vereinbarte Leistung nicht länger in der gleichen Form liefern kann.
Für Unternehmen ist der Vertrieb ihrer Leistungen als Abos durchaus vorteilhaft, denn somit ist ein hoher Grad an Absatz- und Planungssicherheit gegeben. Um den Kundenbestand längerfristig für die angebotene Leistung zu gewinnen, werden Abonnements auch mit einem Preisvorteil für den Kunden attraktiv gemacht. Der Preisnachlass darf jedoch, nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts, nicht über 15 Prozent liegen. Jedoch sollte in diesem Zusammenhang erwähnt sein, dass bei Presseerzeugnissen wie Zeitungen oder Zeitschriften, die als Print-Abos vertrieben werden, zusätzlich Versandkosten in Form von Pressepost entstehen.

Formen des Abonnements

Im Alltag verpflichten sich überwiegend Abo-Bezieher zur laufenden Abnahme von periodisch erscheinenden Presseprodukten – dazu zählen meist Tages-/Wochenzeitungen und Zeitschriften. Hierbei unterscheiden sich ganz grob die rechtlichen Bestimmungen von Abonnementsverträgen nach der Person des Bezahlenden, nämlich nach Eigen- oder Geschenkabos. Beim Geschenk-Abo bezahlt der Schenkende das Abonnement, das der Beschenkte bezieht.
Darüber hinaus wird in der Praxis nach der Gewinnungsform differenziert: Beim Prämien-Abonnement erhält der Werbende eine Prämie für seine Vermittlungstätigkeit. Diese darf bei Zeitschriften den Wert einer Jahresgebühr, bei Zeitungen den einer Halbjahresgebühr nicht überschreiten. Probe- oder Mini-Abos sind zeitlich begrenzte Leistungen, die zu vergünstigten Konditionen angeboten werden und sehr oft an die negative Option gekoppelt sind. Das bedeutet, dass mit dem Kunden vereinbart ist, dass nach Ablauf der Probezeit eine regelmäßige Belieferung aufgenommen wird und damit der Abo-Vertrag sich automatisch verlängert. Möchte der Abonnent dieses verhindern, so ist die Bestellung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu widerrufen. Anders als bei der negativen Option endet bei der positiven Option die Belieferung nach Ablauf der Probelaufzeit automatisch, wenn der Kunde nicht ausdrücklich ein neues Angebot annimmt.
Außer Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften gibt es auch andere Vertragsabschlüsse: Bücher-Abos in einer Buchgemeinschaft, Abonnement im öffentlichen Personennahverkehr, Musik-Abonnements von Online-Musikdiensten, Software-Abos, Abonnement von Webangeboten, Newsletters etc.

Lizenz „Creative Commons“

Sobald es um die Veröffentlichung schöpferischer Werke geht, stellt sich die Frage nach dem Schutz des Urheberrechts. Die Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die mithilfe verschiedener Standard-Lizenzverträge dem Autor ermöglicht, der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte an seinen Werken einzuräumen. Die verschiedenen CC-Lizenzen unterscheiden sich erheblich. Einige schränken die Nutzungsrechte relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Allgemein gilt: Lizenznehmer müssen die Urheberschaft des Lizenzgebers anerkennen, Urheberrechtsangaben auf allen Kopien des Werks unverändert lassen und bei Kopien des Werks einen Link zur Lizenz setzen.

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